Herzlich Willkommen auf der Anmeldeseite für die Delegationsreise nach Slowenien und Kroatien
unter Leitung des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp MdL 
 
 
 
Das erwartet Sie :
  • BW_i ermöglicht Ihnen den Zugang zum slowenischen und kroatischen Markt und bringt Sie mit den richtigen Stakeholdern zusammen.
  • Sie profitieren von unserer Expertise und unseren Netzwerken in Slowenien und Kroatien.
  • Nutzen Sie die Reise, um innovative slowenische und kroatische Unternehmen kennenzulernen, sich über die neusten Trends auszutauschen und Geschäftschancen für Ihr Unternehmen auszuloten.
  • Versäumen Sie nicht die Chance, neue potenzielle Partner bei einem B2B-Treffen kennenzulernen und über mögliche Kooperationen zu sprechen.
 
 
Ihre Take-aways:
  • Aktuelle Informationen über die Markt- und Technologieentwicklung in Slowenien und Kroatien unter anderem grüne und digitale Transformation
  • Technologietrends, Ausblick und Einschätzung künftiger Entwicklungen von slowenischen und kroatischen Expert*innen.
  • Kontakte und Networking-Möglichkeiten mit slowenischen und kroatischen Unternehmen, Hochschulen und Clustern.
  • Potenzielle Geschäftspartner bei B2B-Gesprächen zu identifizieren.

 

Über die Reiter unten können Sie das vorläufige Programm und die Leistungsbeschreibung der Reise einsehen.

 

Über den Button "Anmelden" gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite.

 

 

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Ihre Kontaktpersonen bei BW_i
 
 
 
Snježana Matijašec
Managerin Internationalisierung
Osteuropa
Phone: +49.711.22787-37
Email: snjezana.matijasec@bw-i.de
 
 
 

 

Ein- und Ausreisebestimmungen

 

Bitte informieren Sie sich über die Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Vorgaben für eine Einreise nach Slowenien und Kroatien. 

Die Teilnehmer*Innen der Delegationsreise sind verpflichtet selbst zu prüfen, ob sie die Vorgaben für eine Einreise nach Slowenien und Kroatien erfüllen.

 
Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) 

 

 
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier. 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International für Veranstaltungen,
Stand 06/2020

1 Veranstalter
1.1 Veranstalter ist die Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale
wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (im Folgenden: Baden-
Württemberg International).
1.2 Baden-Württemberg International plant und organisiert Veranstaltungen, wenn nach
eigener Überzeugung ein ausreichendes Interesse an der Teilnahme besteht. Es besteht
kein Anspruch auf Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen.
1.3 Baden-Württemberg International ist ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen. Auf die
Leistungen von Baden-Württemberg International sowie die Veranstaltungen von Baden-
Württemberg International finden die Vorschriften des Zivilrechts Anwendung.

2 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind Unternehmen berechtigt, die ihren Sitz in
Baden-Württemberg haben, sowie deren Niederlassungen und Vertretungen, ebenso
Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Körperschaften des öffentlichen
Rechts.

3 Anmeldung
3.1 Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen durch Baden-
Württemberg International sind unverbindlich.
3.2 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt online oder durch Übersendung des unterschriebenen
Anmeldeformulars per Telefax oder auf dem Postweg an Baden-Württemberg International
bzw. die in den Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Die Anmeldung ist unwiderruflich
und bindend und kann nicht unter Vorbehalt oder Bedingungen abgegeben werden.
3.3 Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt. Baden-Württemberg International
berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
3.4 Unternehmen, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in
Verzug befinden, kann Baden-Württemberg International die Teilnahme verweigern.
3.5 Der Teilnehmer erhält von Baden-Württemberg International eine Bestätigung seiner
Anmeldung. Mit Absendung dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen
Baden-Württemberg International und dem Teilnehmer zustande.

4 Leistungsumfang
4.1 Inhalt und Umfang der von Baden-Württemberg International im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und den
Anmeldeunterlagen und sofern erstellt, aus dem Leistungsangebot zur jeweiligen
Veranstaltung.
4.2 Sofern Baden-Württemberg International mit den Veranstaltungen einem Teilnehmer die
Gelegenheit zur Anbahnung von Geschäftskontakten bietet, besteht seitens von Baden-
Württemberg International keine Verpflichtung, dass auf der Veranstaltung Kontakte oder
Geschäftsabschlüsse tatsächlich zu Stande kommen.
4.3 Soweit in den Veranstaltungsunterlagen Reiseleistungen gleich welcher Art (Anreise,
Unterkunft, Verpflegung u.a.) aufgeführt sind, gehören diese nicht zum Leistungsumfang von
Baden-Württemberg International, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Teilnehmer organisiert diese Reiseleistungen selbst oder er schließt einen separaten
Vertrag mit dem Anbieter ab. Sämtliche vertragliche Pflichten im Zusammenhang mit dieser
Reiseleistung werden in diesem separaten Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter/
Reisebüro und dem Teilnehmer geregelt.
4.4 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben
ist, liegt die Anlieferung von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern,
Warenproben, Modellen o.ä. in der Verantwortung des Teilnehmers. Auch wenn Baden-
Württemberg International den Transport solcher Gegenstände organisiert, obliegt es dem
Teilnehmer sicherzustellen, dass die Gegenstände den Einfuhrbestimmungen des
Veranstaltungslands entsprechen. Im Übrigen gilt Ziff. 8.4.
4.5 Hat der Teilnehmer Dritte mit Leistungen beauftragt, die außerhalb des Leistungsumfanges
von Baden-Württemberg International liegen, so hat er die hierdurch verursachten Kosten
selbst zu tragen.

5 Teilnahmebeitrag
Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise und Abreise zu den Veranstaltungen, für
Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der
Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im
Teilnahmebeitrag nicht enthalten.

6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrags richten sich nach den in der
jeweiligen Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen.
Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Teilnehmer mit der
Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes
angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig.
6.2 Baden-Württemberg International ist berechtigt, mit Bestätigung der Anmeldung eine
Anzahlung des Teilnahmebeitrages für die Leistungen zu verlangen, die von Baden-
Württemberg International erbracht werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen.
Der restliche Teilnahmebeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 €
von Baden-Württemberg International geltend gemacht. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4 Baden-Württemberg International kann die Rechnungsstellung und den Einzug des
Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen.

7 Absage und Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages aus wichtigem
Grund durch Baden-Württemberg International
7.1 Baden-Württemberg International ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu
dem in der Ausschreibung und/oder dem in den Anmeldeunterlagen angegebenen
Anmeldeschluss oder bei Beginn der Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht oder
nicht mehr erreicht wird. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen
nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmer. Bei Absage werden
bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits
angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.
7.2 Baden-Württemberg International ist darüber hinaus berechtigt, die Veranstaltung
abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder
endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn ein unvorhergesehenes
Ereignis, wie beispielsweise Streik, politische Unruhe, Bürgerkrieg, Unglücksfall, Katastrophe,
Epidemie oder Pandemie, politischer Umsturz oder Terroranschlag, welches nicht im
Verantwortungsbereich von Baden-Württemberg International liegt, eine solche Maßnahme
erfordert oder vernünftigerweise gebietet.
Hat der Teilnehmer infolge einer solchen ändernden Maßnahme an der Teilnahme kein
Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Zugang
der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber Baden-Württemberg International zu
erklären. Der Teilnehmer hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder
Schließung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Baden-Württemberg International.
Im Übrigen gilt Ziff. 8.3.
7.3 Wird die Veranstaltung aus einem der in 7.2 genannten Gründen abgesagt oder tritt der
Teilnehmer zurück, weil er an der Teilnahme an dem anderen Termin kein Interesse hat, kann
Baden-Württemberg International die Aufwendungen, die im Hinblick auf die bestellte
Leistung bereits getätigt wurden, auf Nachweis vom Teilnehmer ersetzt verlangen. Der
Anspruch auf Aufwendungsersatz ist begrenzt auf max. 15 % des Teilnahmebeitrags.
7.4 Baden-Württemberg International ist berechtigt, gegenüber einem Teilnehmer vom Vertrag
zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn hierfür ein wichtiger
Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- über das Vermögen des Teilnehmers Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt wird,
- der Teilnehmer in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die
Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen,
- die Voraussetzungen für seine Teilnahme gemäß Ziff. 2. nicht vorlagen oder später
weggefallen sind,
- der Teilnehmer den Teilnahmebeitrag nicht fristgemäß trotz Anmahnung unter
Nachfristsetzung bezahlt hat,
- der Teilnehmer nachhaltig gegen Vertragspflichten verstößt und trotz Abmahnung
unter angemessener Fristsetzung den Pflichtverstoß nicht abstellt.

8 Rücktritt des Teilnehmers
8.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit Baden- Württemberg International zurücktreten. Der
Rücktritt muss Baden-Württemberg International schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang
der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen
angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der
Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet Baden-
Württemberg International 50% des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei
Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten
Teilnahmebeitrag. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, Im Einzelfall nachzuweisen, dass bei
Baden-Württemberg International geringere Aufwendungen für bereits erbrachte
Leistungen entstanden sind. Umgekehrt steht Baden-Württemberg International das Recht
zu, im Einzelfall höhere Aufwendungen nachzuweisen und alternativ geltend zu machen.
8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von
Reiseleistungen (Ziff. 4.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden
Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen
zwischen dem Anbieter der Reiseleistungen und dem Teilnehmer.
8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine
Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse,
so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis
schriftlich gegenüber Baden-Württemberg International erklärt werden. Soweit die
Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der
Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet.
8. Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und
Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. (Ziff. 4.4) oder die
Verweigerung der Einfuhr durch das Veranstaltungsland berechtigen den Teilnehmer nicht
zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund oder zum Rücktritt vom
Teilnahmevertrag.

9 Haftungsbegrenzung
9.1 Baden-Württemberg International haftet bei Schadensersatzansprüchen grundsätzlich nur,
wenn den verantwortlichen Mitarbeitern von Baden-Württemberg International ein grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß zur Last gelegt wird. Dies gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Hier haftet Baden-Württemberg
International nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt, wenn Baden-
Württemberg International eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
9.2 Hinsichtlich der Höhe von Schadenersatzansprüchen ist die Haftung von Baden-
Württemberg International auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden
begrenzt.
9.3 Dieselben Haftungsbegrenzungen gelten, wenn Baden-Württemberg International zur
Erfüllung ihrer Verpflichtung Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte einsetzt.
9.4 Baden-Württemberg International übernimmt als Veranstalter keinerlei Haftung für den
Inhalt von Gesprächen, Absprachen, Verabredungen und Vereinbarungen, die zwischen den
Teilnehmern der Veranstaltung getroffen werden. Ebenso wenig haftet Baden-
Württemberg International dafür, ob Kooperationen zu Stande kommen oder erfolgreich
sind, die sich während oder nach der Veranstaltung ergeben.
9.5 Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die
Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Nachteilige Folgen, die sich durch das
Nichtbeachten dieser Rundschreiben für den Teilnehmer ergeben, hat dieser selbst zu
vertreten.

10 Verjährung
Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen Baden-Württemberg International verjähren nach
Ablauf von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem auf das Ende der Veranstaltung folgenden
Tages zu laufen.

11 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen des Teilnehmers gegen Baden-Württemberg International
an Dritte ist nicht zulässig.
Gegen eine Forderung von Baden-Württemberg International gegen den Teilnehmer ist die
Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur zulässig, wenn diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.

12 Landesdatenschutzgesetz
Unter Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie unter
Einhaltung von EU-Bestimmungen zum Datenschutz (u. a. EUDatenschutzgrundverordnung,
die ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt) werden die Baden-
Württemberg International übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der
Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen
Stellen weitergeleitet. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz sind unter www.bwi.
de/impressum/datenschutzerklaerung.html hinterlegt. Der Teilnehmer wird auch darauf
hingewiesen, dass während der Veranstaltung oder Reise Foto- und/oder Filmaufnahmen
gemacht werden, auf denen der Teilnehmer abgebildet sein kann. Baden-Württemberg
International kann diese Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in
Druckerzeugnissen wie z. B. Geschäftsberichten oder im Internet wie z. B. auf der Homepage
www.bw-i.de verwenden, solange der Teilnehmer hiergegen keinen schriftlichen
Widerspruch einlegt.

13 Beihilferechtlicher Hinweis
Diese Maßnahme wird durch Mittel des Landes Baden-Württemberg gefördert. Sie
beinhaltet Zuwendungen für unternehmensbezogene Leistungen, bei denen es sich um
sogenannte De-minimis Beihilfen handelt. Unternehmen können diese Leistungen in
Anspruch nehmen, sofern dabei das maximale Fördervolumen von insgesamt 200.000,00
EUR innerhalb eines Dreijahreszeitraums nicht überschritten wird. Das empfangende
Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung gegenüber der
BW_i abzugeben. In dieser Erklärung sind sämtliche De-minimis Beihilfen (einschließlich
Wert der Zuwendung) anzugeben, die das Unternehmen im laufenden Jahr sowie in den
beiden vorangegangenen Jahren erhalten hat. Sollte eine Förderung durch das Land
Baden-Württemberg nach Prüfung des Antrags nicht in Betracht kommen, teilt Baden-
Württemberg International dies dem Teilnehmer mit. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit,
vom Vertrag zurückzutreten oder zu den ausgewiesenen Vollkosten teilzunehmen.

14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Veranstaltungen von Baden-Württemberg International ist Stuttgart.
14.2 Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von
Baden-Württemberg International unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht.
14.4 Jeder Teilnehmer ist bei Veranstaltungen im Ausland während der Veranstaltung zur
Zurückhaltung im Hinblick auf politische und religiöse Sachverhalte verpflichtet und hat
während der Veranstaltung auf kulturelle und ethische Besonderheiten des
Gastgeberlandes Rücksicht zu nehmen.
14.5 Änderungen zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-
Württemberg International bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des
Schriftformerfordernisses.
14..6 Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder
wird, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International
nicht insgesamt unwirksam. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt.
14.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

Baden-Württemberg International
Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Lautenschlagerstr. 21/23, 70173 Stuttgart