Herzlich Willkommen auf der Anmeldeseite für die Delegationsreise - Wissenschaft -
nach Polen!
 
     
  Welche Vorteile bietet Ihnen die Teilnahme an der Delegationsreise nach Polen mit dem Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz und Medizin (Technik)  
 
   
 
 
Aktuelle Informationen zur polnischen Hochschullandschaft
 
 
Empfehlungen & Ausblicke durch Fachleute
 

 
   
 
 
Austausch mit  polnischen Hochschulen & Clustern zu Themen Künstliche Intelligenz und Medizintechnik
 
 
Knüpfung wertvoller Kontakte bei zahlareichen Networkingmöglichkeiten
 
 
 
 
 
  Weitere, detaillierte Informationen über die Delegationsreise und das Programm erhalten Sie über die untenstehenden Reiter.   
 
 
 
 
 
Die Delegationsreise entspricht Ihren Interessen und Sie möchten teilnehmen?
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Stand 12.05.2025
Delegationshotel
 
In der Anmeldung kann angegeben werden, ob Sie die Einbuchung in das Hotel über BW_i wünschen oder selbstständig vornehmen.
 
Folgende Hotels sind die vorgesehenen Delegationshotels:
 
Warschau:
Hotel Sheraton Grand Warsaw Hotel
Bolesława Prusa 2, 00-493 Warschau
Tel: +48 22 450 61 00
 
Krakau:
Hotel Radisson Blu Krakow
Ul. Straszewskiego 17, 31-100 Krakow
Tel: +48 12 618 88 88
 
 

Delegationsflug
 
ie Flugbuchung erfolgt in Eigenregie. Wir empfehlen die Buchung der folgenden Delegationsflüge:
 
06. Oktober 2025: 
Stuttgart 10:50 Uhr – Warschau 12:35 Uhr, LOT LO 372 
 
10. Oktober 2025: 
Krakau 14:55 Uhr – Warschau 15:45 Uhr, LOT LO 3906
Warschau 17:10 – Stuttgart 19:05 Uhr, LOT LO 373
 
Sie können die Flugbuchung, wenn Sie möchten, direkt über unser Reisebüro vornehmen.  
 
Folgend finden Sie die Kontaktdaten unseres Reisebüros:
 
marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG
Nicole Raquet
+49 791 49380 186
nicole.raquet@marbet.com



Ein- & Ausreisebestimmungen

Bitte informieren Sie sich über die Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Vorgaben für eine Einreise nach Polen. Die Teilnehmenden der Delegationsreise sind verpflichtet selbst zu prüfen, ob sie die Vorgaben für eine Einreise nach Polen erfüllen.
 



 
A1-Bescheinigung
 
Arbeitnehmende, verbeamtete Personen und Selbstständige brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
 
Bitte informieren Sie sich intern, wie der Ablauf der Beantragung einer A1-Bescheinigung bei Ihnen geregelt wird oder wenden Sie sich alternativ an Ihre Krankenkassen, welche für die Ausstellung zuständig ist.
 
 
Ansprechpartner Internationalisierung    
   
Snježana Matijašec
Managerin Internationalisierung Osteuropa
Phone: +49 711 227 87-37
Email: snjezana.matijasec@bw-i.de
 
 
 
 
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
 
Die Veranstaltung wird maßgeblich unterstützt von